Integrationskurs - Deutsch als Zweitsprache
gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Integrationskurse (BAMF-gefördert)
Der Integrationskurs des Bundes besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Nach insgesamt 700 Stunden endet er mit einem skalierten Sprachtest (DTZ) sowie dem Test "Leben in Deutschland". Das Ziel: Alle Teilnehmer:innen sollen das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen. Bitte melden Sie sich unter 22H52010 oder 22H52011 zu einem Beratungstermin an, wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen möchten.
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Zulassungsberechtigung des BAMF.
Selbstzahler:innen können unter bestimmten Bedingungen an den Kursen teilnehmen. Im Sprachkurs (6 Module mit je 100 UE) werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Die Teilnehmer:innen lernen außerdem, wie sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
An den Sprachkurs schließt sich ein Orientierungskurs (100 UE) an.
In seinem Rahmen beschäftigen sich die Teilnehmer:innen mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung.
Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind.
Darüber hinaus lernen die Zuwanderer:innen regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.
Wir nehmen auch Teilnehmer:innen mit Beginn eines neuen Kursabschnittes als Quereinsteiger:innen auf.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländer:innen, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (§ 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG). Die entsprechende Bescheinigung stellt die örtliche Ausländerbehörde aus. Ausländer:innen, die bereits länger in Deutschland leben, können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen werden.
Status:
Kursnr.: 25H52147
Beginn: Mo., 18.08.2025, 08:15 - 12:45 Uhr
Termine: 0
Kursort: Volkshochschule; 225
Gebühr: individuelle Kostenträgerschaft, insgesamt 7 Module (je 100 UE) Einstieg zu jedem Modul möglich
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Info:
Anmeldungen nur über die Integrationskursberatung. Holen Sie sich einen Termin über Deutsch@vhs.bremerhaven.de oder 0471/590-4726
Sprechzeiten im Raum 027 Mo - Do 09:00 - 11:00 Uhr oder Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr